Lebensgefahr durch Holzkohlegrills


Grillen nur im Außenbereich
Lebensgefahr durch Holzkohlegrills

Der Sommer ist nicht nur die Jahreszeit zum Schwimmen und Eis essen, sondern auch zum Grillen. Doch in Innenräumen kann das Vergnügen schnell lebensgefährlich werden, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Viele wollen im Sommer auch bei schlechtem Wetter nicht aufs Grillen verzichten. Doch in Innenbereichen wie der Garage sollten auf keinen Fall Holzkohlegrills benutzt werden. „In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Vergiftungen durch Kohlenmonoxid beim Grillen“, warnt Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Selbst bei geöffnetem Garagentor bestünde die Gefahr.

Durch Kohlenmonoxid entsteht Sauerstoffmangel

Der Grund: Beim Grillen mit Holzkohle wird diese unvollständig verbrannt, wodurch das Gas Kohlenmonoxid entsteht. Dieses verhindert die Bindung von Sauerstoff an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin, weshalb das Blut nicht mehr ausreichend Sauerstoff durch den Körper transportiert. Bei leichten Kohlenmonoxid-Vergiftungen drohen Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen oder Herzrasen. Ab mittelschweren Vergiftungen kommt Kurzatmigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit dazu. Da Personen mit Kohlenmonoxid-Vergiftung eine kirschrote und daher gesund wirkende Hautfarbe aufweisen, sieht man ihnen die Sauerstoff-Unterversorgung jedoch nicht an.

Risiken werden oft unterschätzt

Nach einem Test der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung besteht in Garagen oder Wohnzimmern bereits nach zwei Stunden Lebensgefahr beim Grillen. Denn in Innenbereichen sammeln sich aufgrund der mangelnden Luftzirkulation schnell hohe Mengen an Kohlenmonoxid an. Besonders gefährlich dabei: Das Gas ist sowohl farb- als auch geruchs- und geschmackslos und wird somit unbemerkt eingeatmet. Gerade unter Alkoholeinfluss werden mögliche Risikofaktoren beim Grillen zudem oft falsch wahrgenommen. Holzkohlegrills sollten daher laut BfR ausschließlich im Freien betrieben werden. Für Innenbereiche eignen sich stattdessen Elektrogrills.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung

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